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PPP & Mittelstand

PPP und der Mittelstand – eine Kombination, die vielfältige Chancen auf langfristig-faire Partnerschaften bietet. Voraussetzung dafür: vor allem ein fundierter Informationsaustausch und unkomplizierte Verfahrensregeln.

Noch wird Public Private Partnership im Mittelstand verschiedentlich mit Skepsis betrachtet. PPP sei, so heißt es bisweilen, nur etwas für Großunternehmen. Die Einschätzung gründet sich meist auf Projekte der ersten PPP-Jahre, als tatsächlich oft recht große Projektpakete geplant und ausgeschrieben worden waren. Die PPP-Landschaft aber hat sich diversifiziert, das Spektrum der Vorhaben wurde stark verbreitert: Mittlerweile gibt es viele Maßnahmen mit einem Projektvolumen im einstelligen Millionenbereich – hier können Mittelständler schon als Hauptauftragnehmer einsteigen, in der Regel als Teil eines Bieterkonsortiums. 

Aber auch für Großprojekte gilt: PPP begünstigen schon aus ihrer Natur heraus Mittelständler am Ort des Objekts – mindestens mittelbar. Denn der Hauptauftragnehmer, der für viele kleinere Tätigkeiten die Hilfe der Handwerkerschaft braucht, steht beim öffentlichen Partner bis zu 25 Jahre in der Pflicht, die vertraglich fest vereinbarten Qualitätsstandards zu erfüllen. Dies wird ihm nachhaltig nur gelingen, wenn er vor Ort dauerhaft funktionierende Partnerschaften mit der Handwerkerschaft aufbaut.

Eine „Auspressung“ kleiner Betriebe wäre hier denkbar kontraproduktiv. Im Übrigen ist dabei die Einbeziehung regional verankerter Betriebe als Unterauftragnehmer schon aufgrund der fixierten kurzen Reaktionszeiten faktisch notwendig: Der Hauptauftragnehmer ist gemäß des PPP-Vertrages verpflichtet, Mängel in einem klar geregelten, engen Zeitrahmen zu beseitigen – was er nicht schaffen wird, wenn er dazu jeweils Handwerker aus großer Entfernung kommen ließe. Das regionale Handwerk hat damit bei PPP einen systembedingten Wettbewerbsvorteil gegenüber Billiganbietern, beispielsweise aus Osteuropa.

Aufgrund der Bedeutung des Themas – auch und gerade für Rheinland-Pfalz – haben wir uns zur Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „PPP und Mittelstand“ des aus Vertretern von Bund und Ländern bestehenden Föderalen PPP- Kompetenznetzwerks (FPK) entschlossen. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU) hat die FPK-AG eine Studie initiiert, um bei 30 durchgeführten PPP-Projekten die Beteiligung des Mittelstandes zu prüfen. Dabei wurde deutlich, dass im Interesse einer zuverlässigen Projektabwicklung tatsächlich in der Regel eine frühzeitige Einbindung von Mittelständlern zu fairen Konditionen erfolgt; der Vorwurf des Preisdumpings wurde nicht bestätigt. Ermittelt wurde für die verschiedenen Nachunternehmerebenen eine Mittelstands-Beteiligung an der Unterbeauftragung von 70 bis 80 Prozent – und dass deutlich mehr als die Hälfte der gesamten Wertschöpfung in der jeweiligen Region (bis 100 km) verbleiben.

Auf der Hauptauftragnehmerebene ergab sich eine Quote von 47 Prozent, wobei die Beteiligung des Mittelstandes  ab einem Investitionsvolumen von 15 Millionen Euro aufwärts deutlich abnimmt – was einen besonderen Bedarf für PPP-Projekte im einstelligen Millionenbereich aufzeigt. Bei der Untersuchung solcher kleinerer Projekte wurde klar, dass auch diese einen hohen Wirtschaftlichkeitsvorteil (im Vergleich zur konventionellen Durchführung) erzielen können. Ferner ergab die Studie, dass ein Optimierungspotenzial besteht bezüglich der Bereitstellung von Projektinformationen (über Workshops etc.) und der Einbindung von Dritten, wie etwa Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern.

Das PPP-Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz hat bei der Vorbereitung des Pilotprojekts Südbad Trier großen Wert auf die Einbindung der Handwerksvertreter gelegt. Gemeinsame mit der örtlichen Kammer, der Stadt und der PPP Task Force des Bundes wurden entsprechende Informationsangebote gemacht sowie Erleichterungen bei den Verfahrensregeln vereinbart. Diese beiden Hauptaspekte sind auch grundsätzlich wesentlich für eine mittelstandsfreundliche Durchführung von PPP-Projekten. Als wichtige Aspekte sind dabei zu nennen:

  • fundierte Informationen, möglichst frühzeitig im Vorfeld des Projektes:
    • breite Bekanntmachung: nicht nur im EU-Amtsblatt, sondern auch in regionalen und überregionalen Tageszeitungen sowie branchenspezifischen Zeitschriften.
    • Bieterinformationsveranstaltungen, ggf. offizielle Bieterkonferenzen
    • Standardisierungen (bezogen auf Leitfäden, Musterverträge sowie Kalkulations- und Finanzierungsunterlagen)
    • detaillierte Darstellung der Ausgangssituation bzw. des Baubestandes
    • Einrichtung projektspezifische Internetplattformen
    • Errichtung von Beratungsstellen, z.B. bei den Baugewerbeverbänden oder den HWK’en
    • kritische, aber konstruktive und möglichst proaktive Haltung, insb. der Handwerkskammern – Coachingfunktion für Mitglieder!
    • transparentes Verfahren – klare Darstellung der Bewertungskriterien
  • angemessene Rahmenbedingungen und unkomplizierte Form- und Verfahrensregeln:
    • einfache Vergabeverfahren wählen (möglichst kein Wettbewerblicher Dialog)
    • möglichst kleine Projektgrößen (neue Möglichkeiten: Sportplätze),
      keine „Paketbildungen“ (soweit wirtschaftlich vertretbar)
    • ausreichend lange Bewerbungs- bzw. Abgabefristen
    • klare Darstellung bzw. Ablesbarkeit der Risikostruktur
    • erfüllbare Referenzanforderungen (fachspezifisch ja, PPP-projektbezogen nein – und ein ausreichend langer Zeithorizont)
    • keine überhöhten Sicherheitsstellungen
    • Finanzierungsform: Forfaitierung statt Projektfinanzierung
    • ausdrücklicher Hinweis auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden
    • Entschädigung unterlegener Bieter für die Angebotserstellung

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Kontakt

Projektbeauftragter

Assessor jur.
Christian Schreider

Telefon: 06131 49855 51
Telefax: 06131 49855 41
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